Kündigungen sind nach § 5 Abs. 2b der Vereinssatzung nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu erklären.
Die Austrittserklärung muss spätestens am 30. November beim Vorstand eingegangen sein.
Kündigungen sind nach § 5 Abs. 2b der Vereinssatzung nur zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu erklären.
Die Austrittserklärung muss spätestens am 30. November beim Vorstand eingegangen sein.